Erschließungskosten neu gebauter Straßen

Erschließungskosten

Gerade erst im April 2022 hatten wir mit dem damaligen Koalitionspartner CDU die Verjährungsfrist für #Erschließungskosten neu gebauter #Straßen auf zehn Jahre festgesetzt. Ministerin Scharrenbach (CDU) will davon jetzt offenbar nichts mehr wissen. Die Ministerin plant, die Verjährungsfrist zu verdoppeln! Das bedeutet: Sobald der Teer vor der Haustür der Bürgerinnen und Bürger trocken ist, hat die #Kommune noch 20 Jahre lang Zeit, die Beiträge einzuziehen. Wir halten diese kurzfristige Neuregelung für unverhältnismäßig und beliebig. Oder kennt Ihr einen Dienstleister, der auf die Idee käme, nach 20 Jahren noch eine #Rechnung zu schicken? 

Für uns Freie Demokraten ist klar: Die #Entlastung von Kommunen darf nicht zur Belastung unserer Bürgerinnen und Bürger werden. Wir fordern die Ministerin auf, ihren Gesetzesentwurf zu korrigieren!